Die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes für das Jahr 2025 ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung.
Auf der einen Seite gilt es die Folgen der von Olaf Scholz (damals noch in seiner Funktion als Bundesfinanzminister) entwickelten Grundsteuerreform bestmöglich zu kompensieren, ohne dass es zu weiteren Belastungen der Bevölkerung kommt. Auf der anderen Seite stellen massive Kostensteigerungen beispielsweise im Bereich der Kreisumlage, der Baukosten, des TVÖDs, notwendige Investitionen in Schulen, Kindergärten und Infrastruktur sowie neu für die Verwaltung hinzugekommene Aufgaben kaum zu kompensierende Herausforderungen dar.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde seitens Scholz versprochen, dass eine Aufkommensneutralität bei den Kommunen erzielt werden soll. Sprich das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein, wie vor der Reform. Der dafür notwendige „aufkommensneutrale Hebesatz“ liegt laut Berechnung des Finanzministeriums für die Stadt Schleiden bei 1008 Punkten bei der Grundsteuer B. Das heißt, um über die Grundsteuer B dieselben Einnahmen zu erzielen, muss der Hebesatz von 735 auf 1008 Punkten erhöht werden. Leider bedeutet das nicht, dass auch die Steuerlast eines jeden Grundstückeigentümers gleich bleibt – viele werden aufgrund des neuen Berechnungsmodells beim aufkommensneutralem Hebesatz mehr, einige aber auch weniger als beim bisherigen Modell zahlen müssen.
Weiterhin verbleiben, trotz aller Bemühungen mit dem aufkommensneutralen Hebesatz auch für das Jahr 2025 einen ausgeglichenen Haushalt erstellen zu können, rund 300.000 € ungedeckte Mehrkosten für das Jahr 2025. Seitens des Kämmerers der Stadt Schleiden wurde vorgeschlagen, das Delta durch eine tatsächliche Erhöhung der Grundsteuer B, mit statt 1008 1100 Punkten, zu kompensieren. Diese Mehrbelastung unserer Bürger lehnen wir ab, da Grundstücksbesitzer, die durch die Notwendigkeit des aufkommensneutralen Hebesatzes bereits gestellt werden, so eine doppelte Erhöhung ertragen müssten.
Um trotzdem einen ausgeglichen Haushaltsentwurf erstellen zu können, schließen wir uns dem Vorschlag der Fraktionen von SPD und FDP an, als Deckung eine moderate Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 490 auf 515 Punkten vorzunehmen, was auch dem Hebesatz unserer Nachbarkommune Kall entspricht und das Delta schließen würde. Da die Stadt Schleiden von einem differenzierten Hebesatz absieht (Differenzierung von Wohn- und Gewerbenutzung, die höher besteuern würde), werde Gewerbenutzer in den allermeisten Fällen von der Reform profitieren und künftig weniger Grundsteuern zahlen müssen. Derzeit ist eine Rechtssicherheit bezüglich des differenzierten Hebesatzes noch nicht zu 100% gegeben, da diese einen massiven Verwaltungsmehraufwand bedeuten würde, ist eine leichte Mehrbelastung bei den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen durch eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer durchaus legitim.
Strikt abgelehnt haben die Mitglieder der Fraktionen von CDU, UWV und B90/Die Grünen hingegen den zweiten Antrag der Fraktionen von SPD und FDP, der als „Trostpflaster“ oder „Wahlgeschenk“ die Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrags auf Kosten einer dringend notwendigen Stelle in der Stadtverwaltung beinhaltet. Auch wenn die Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrags perspektivisch wünschenswert ist und überparteilich auf Anregung der Verwaltung bereits wohlwollend diskutiert wurde, kommt die Abschaffung in der aktuell extrem angespannten haushälterischen Situation zur falschen Zeit.
Brandserie, Pandemie, Flut, Hackerangriff sowie Flüchtlings- und Finanzkrise haben den Verwaltungskörper massiv belastet, hinzu kommen ständig neue Aufgabenübertragungen durch übergeordnete Behörden und den gesellschaftlichen Wandel. Klar gesagt: Das Personal der Verwaltung operiert auf allen Hierarchieebenen spätestens seit der verheerenden Flut im Jahr 2021 nahezu durchgehend am Limit und leistet trotzdem Tag für Tag das bestmögliche für das Stadtgebiet und die Bevölkerung.
Zur Unterstützung wurde der Personalbestand im Stellenplan vor allem auf der Sachbearbeiterebene kontinuierlich erhöht, was die erfolgreiche Abarbeitung einer Vielzahl gleichzeitiger Prozesse parallel zum Regelbetrieb ermöglicht. Alle diese Prozesse müssen jedoch auch gesteuert, koordiniert und kontrolliert werden, da sonst bestenfalls zeitlicher Verzug entsteht und schlimmstenfalls Fördermittel entfallen oder Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden können. Der daraus resultierende Bedarf wurde seitens der Verwaltungsführung in mehreren ausführlichen Vorlagen klar formuliert und öffentlich dargestellt.
Der Schlussformulierung im Antrag von FDP und SPD„…Bei der neu geplanten Stelle des persönlichen Referenten des Bürgermeisters sehen wir keine dringende Notwendigkeit. Schließlich sind vorherige Bürgermeister der Stadt Schleiden auch ohne Referenten ausgekommen.“ zeigt daher, dass beiden Fraktionen entweder immer noch nicht klar ist, was für eine Leistung unsere Verwaltung seit Jahren bringt und wie viele Prozesse auf Hochtouren laufen oder es ist ein billiger Auftakt in den Wahlkampf. Es geht hierbei nicht um einen Kofferträger für den Bürgermeister, sondern um eine Steuerungsunterstützung für die vielen im Geschäftsbereich II gleichzeitig laufenden (Groß-)Projekte – insbesondere im Bereich des Wiederaufbaus. Dieser hat mittlerweile ein Volumen von deutlich über 220 Millionen Euro, hinzu kommen die (Bau-)Projekte und Arbeiten des laufenden Verwaltungsgeschäfts.
Die Bezeichnung "persönlicher" Referent kommt schwerpunktmäßig durch die hierarchische Einordnung und nicht durch die Aufgaben. Damit wird die Ansiedlung direkt unterhalb des Verwaltungsvorstandes klar und auch, warum die Person direkt an den Bürgermeister berichtet. Um das noch deutlicher zu machen, hat Bürgermeister Pfennings unserer Anregung der Umbenennung der neuen Stelle in Projektsteuerungsassistenten zugestimmt. Zudem wird die Person die Funktion des Ehrenamtsbeauftragten innerhalb der Verwaltung übernehmen.
Diese Position für das "Geschenk" der Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrages zu opfern ist definitiv der falsche Weg. Die Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrages werden wir für den Haushalt 2026 neu diskutieren.
Die zum Haushalt 2025 gehörende Investitionsliste besteht nur aus sinnvollen und teilweise zwingend notwendigen Vorhaben, die das vorhandene Budget voll ausreizen. Daher haben wir nur folgende Änderungen vorgenommen:
• Das Produkt 01.111.04 Bauhof/Fuhrpark I 10-3-001 kürzen wir in 2025 um 50.000,-- Euro und schieben diese in 2026.
• Das Projekt 02.126.01 Brandschutz I25-2-006 kürzen wir um 100.000 Euro und verschieben diese in 2027 und 2028.
• Für die 100.000,-- Euro ziehen wir die Investition aus dem Produkt 03.221.01 Förderschulzweckverband I22-2-001 Aufbau eines Satteldaches vor – dies sollte schnellmöglich erfolgen.
• Für die restlichen 50.000,-- Euro beantragen wir dann den Bau einer PV-Anlage auf dieses Satteldach in 2025.
Zusätzlich haben wir um Prüfung gebeten, ob kurzfristig weitere PV-Anlagen auf städtische Gebäude installiert werden können. Von Seiten der Zukunftsregion Rheinisches Revier und dem Land NRW gibt es derzeit Fördermittel zum Gigawatt-Park.
Wir danken der Verwaltung für das frühzeitige Einbringen des Haushaltsentwurfs, der die Grundlage für die erfolgte Verabschiedung des Haushalts war. So besteht Planungssicherheit für das nächste Jahr und alle Arbeiten können stringent fortlaufen.
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